Vereinsabz.FV-TwistringenLandesw.

Fischmasse

Folgende Fischmasse gelten in allen Vereinsgewässern und der Hunte.

Aal

45 cm

Barbe

35 cm

Karpfen

40 cm

Quappe

35 cm

Bachforelle

30 cm

Regenbogenforelle

30 cm

Hecht

50 cm

Zander

50 cm

Wels

50 cm

Schleie

30 cm

Kaulbarsch

ohne Maß

Gründling

ohne Maß

für alle übrigen

 

Fischarten

15 cm

(sofern sie als Köderfische verwendet werden).

!! keine Untermassigen Fische. !!

 !!  keine Edelfische  !!

alle anderen Angaben können aus der Befischungsordnung ersehen werden.

!! Fangbeschränkungen für alle Teiche und Gewässer. !!

Pro Angeltag dürfen höchstens 2 Raubfische, entweder 1 Hecht und 1 Zander oder 2 von einer Sorte mitgenommen werden.

Ausserdem 2 Karpfen 4 Schleien und 4 Forellen.

 

Der Fischereiverein Twistringen e.V. distanziert sich ausdrücklich von allen externen Links.!

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