Fischmasse
Folgende Fischmasse gelten in allen Vereinsgewässern und der Hunte.
Aal
45 cm
Barbe
35 cm
Karpfen
40 cm
Quappe
Bachforelle
30 cm
Regenbogenforelle
Hecht
50 cm
Zander
Wels
Schleie
Kaulbarsch
ohne Maß
Gründling
für alle übrigen
Fischarten
15 cm
(sofern sie als Köderfische verwendet werden).
!! keine Untermassigen Fische. !!
!! keine Edelfische !!
alle anderen Angaben können aus der Befischungsordnung ersehen werden.
!! Fangbeschränkungen für alle Teiche und Gewässer. !!
Pro Angeltag dürfen höchstens 2 Raubfische, entweder 1 Hecht und 1 Zander oder 2 von einer Sorte mitgenommen werden.
Ausserdem 2 Karpfen 4 Schleien und 4 Forellen.
Der Fischereiverein Twistringen e.V. distanziert sich ausdrücklich von allen externen Links.!